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    26.06.2025 · Nachricht aus ZP · Gesetzliche Unfallversicherung

    Sturz beim Kaffeetrinken während einer Besprechung: Arbeitsunfall, denn der Kaffee hatte einen betrieblichen Zweck!

    Stürzt ein Mitarbeiter, weil er sich beim Kaffeetrinken während einer Besprechung verschluckt, und verletzt sich schwer, ist der Sturz ein Arbeitsunfall. Denn der Kaffee hatte einen betrieblichen Zweck, so das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt (Urteil vom 22.05.2025, Az. L 6 U 45/23). > lesen

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