Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Blankoverordnung

    Diagnoseliste zur Blankoverordnung zum 01.01.2026 angepasst

    Zumm 01.01.2026 wird die Diagnoseliste zur Blankoverordnung (PP 11/2024, Seite 4 ff.) geringfügig angepasst. Das teilt der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) auf seiner Website mit. Der ICD-10-Code Z98.8 („Sonstige Zustände nach chirurgischem Eingriff“) wird in die Codes Z98.80 und Z98.88 unterteilt. Für die Blankoverordnung ist nun ausschließlich der neue Code Z98.88 relevant, der als Sekundärdiagnose für den besonderen Verordnungsbedarf nach § 106b Abs. 2 Satz 4 SGB V genutzt wird.

     

    Wichtig für Physiotherapeuten: Während der Übergangszeit vom 01.01.2026 bis 31.03.2026 empfiehlt der GKV-Spitzenverband, beide Codes (alt Z98.8 und neu Z98.88) bei der Abrechnung zu akzeptieren, um mögliche Softwareprobleme zu umgehen. Eine Korrektur der Verordnung ist nicht notwendig, und handschriftliche Änderungen in der Diagnose sind ohne Unterschrift und Datum akzeptabel. Eine Abstimmung mit dem verordnenden Arzt ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

    Quelle: ID 50674691