21.11.2024 · Fachbeitrag ·
Konkurrenzschutz
Ein – nachvertragliches – Wettbewerbsverbot ist in Angestelltenverträgen eine beliebte Konstruktion und soll z. B. das schnelle Einsteigen eines angestellten Therapeuten oder eines fachlichen Leiters nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses „bei der Konkurrenz“ verhindern (vgl. PP 08/2019,
Seite 7). Dabei gilt es aber, auf einige Details zu achten, um zu verhindern, dass im Falle einer Kündigung ein „böses Erwachen“ erfolgt.
04.11.2024 · Nachricht ·
Mietrecht
Ein sauberer Eingangsbereich zählt zu den wichtigen Patienten-Kontaktpunkten einer Physiopraxis (PP 03/2020, Seite 11 ff.). Wenn der Betreiber einer Physiopraxis die Praxisräume angemietet hat, ist in den Nebenkosten ...
31.10.2024 · Fachbeitrag ·
Betriebskosten
Ein Mieter muss eine Betriebskostennachforderung nicht zahlen, solange der Vermieter keine Einsicht in die Abrechnungsbelege gewährt. Der Vermieter muss die Belegeinsicht aktiv ermöglichen und an der Terminfindung ...
28.10.2024 · Nachricht ·
Sozialversicherungspflicht
Die Tätigkeit eines Übungsleiters (hier: Fußballtrainer) erfüllt die Voraussetzungen eines Arbeitsverhältnisses, wenn die für ein Arbeitsverhältnis typische persönliche Abhängigkeit besteht (Arbeitsgericht ArbG Gera, Urteil vom 05.06.2024, Az. 4 Ca 700/23, Abruf-Nr. 243941 ).
14.10.2024 · Nachricht ·
Mutterschutz
Mit ihrer Verfassungsbeschwerde gescheitert sind mehrere Frauen, die eine Fehlgeburt nach der zwölften, aber vor der 24. Schwangerschaftswoche erlitten haben. Sie wollten erreichen, wie Entbindende behandelt zu werden, ...
04.10.2024 · Nachricht · Kündigungsrecht
Das Arbeitsgericht Mainz hat nun nach dem bereits veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Vorabentscheidungsverfahren (EuGH; Urteil vom 27.06.2024, Az. C-284/23; PP 09/2024, Seite 10) den ...
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26.09.2024 · Fachbeitrag ·
Kündigungsberechtigung
Allein die Verwendung eines falschen Firmenstempels macht die Kündigung durch einen Prokuristen des Arbeitgebers nicht unwirksam (Arbeitsgericht Suhl (14.08.2024, Az. 6 Ca 96/24). Das Urteil ist auch für größere Physiopraxen relevant, die einen fachlichen Leiter mit Personalverantwortung beschäftigen und denen ein weiteres Unternehmen (z. B. Fitnessstudio) angegliedert ist.