27.07.2023 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Um kompetente Mitarbeiter länger zu halten, können Altersteilzeitmodelle auch für Physiotherapiepraxen attraktiv sein. Doch bei einer Altersteilzeit im Blockmodell wirken sich Störungen wie eine Arbeitsunfähigkeit oder die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses regelmäßig erheblich aus. PP macht Sie mit den rechtlichen Folgen für die Praxis vertraut.
19.07.2023 · Fachbeitrag ·
Privatrechnungen/Selbstzahler
Wenn ein privat versicherter Patient bzw. Selbstzahler seine Rechnung nicht innerhalb der darin genannten Frist beglichen hat, reicht es aus, wenn ihm eine Mahnung mit einer Frist von in der Regel zwei Wochen zugesandt ...
10.07.2023 · Fachbeitrag ·
arbeitsrecht
Wer in direktem Zusammenhang mit seiner Kündigung während der gesamten Kündigungsfrist wegen eingereichter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUB) der Arbeit fernbleibt, muss damit rechnen, dass er unter Umständen ...
03.07.2023 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Auch auf Betriebsweihnachtsfeiern gibt es keinen Freifahrtschein für sexuell belästigende Äußerungen gegenüber Kollegen und Kolleginnen. Es handelt sich um Verletzungen der vertraglichen Pflichten des Arbeitnehmers gemäß § 7 Abs. 3 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), die eine fristlose Kündigung grundsätzlich rechtfertigen können (Arbeitsgericht Elmshorn, Urteil vom 26.04.2023, Az. 3 Ca 1501 e/22; nicht rechtskräftig , Berufung anhängig beim Landesarbeitsgericht [LAG] Schleswig-Holstein, Az.
03.07.2023 · Fachbeitrag ·
Mietrecht
Zwei von drei Physiotherapiepraxen befinden sich in angemieteten Räumen (vgl. PP 06/2023, Seite 6 ff.). Auch in Gewerberaummietverträgen ist die formularvertragliche Schönheitsreparaturklausel „Der Mieter ist ...
07.06.2023 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Die Verleihung von Ärztesiegeln verstößt gegen Wettbewerbsrecht, wenn die Siegel den Eindruck erwecken, dass eine neutrale und sachgerechte Prüfung stattgefunden hat, obwohl der Prüfung größtenteils subjektive ...
26.05.2023 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Nicht immer verläuft ein Arbeitsverhältnis störungsfrei. Bei kleineren Versäumnissen des Mitarbeiters können Sie jedoch nicht direkt kündigen, sondern müssen erst eine Abmahnung aussprechen (PP 05/2022, Seite 4 f. und PP 05/2020, Seite 13 f.). Diese ist erforderlich, um dem Mitarbeiter klarzumachen, dass im Wiederholungsfall eine Kündigung drohen kann. Sprichwörtlich zeigen Sie ihm die „gelbe Karte“. Dass Sie dies direkt tun müssen, und dass es bei Abmahnungen keinen „Mengenrabatt“ gibt, zeigt ...