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  • · Fachbeitrag · Sozialversicherungspflich

    Wann gilt ein freier Mitarbeiter als abhängig beschäftigter Physiotherapeut?

    von RA Ralph Jürgen Bährle, Nothweiler, baehrle-partner.de

    Ist eine als freie Mitarbeiterin beschäftigte Physiotherapeutin tatsächlich selbstständig tätig oder doch eher als Arbeitnehmerin anzusehen? Eine Physiopraxis scheiterte mit ihrer Klage gegen die Deutsche Rentenversicherung (DRV): Das Gericht gab der DRV recht und stufte die in der Praxis tätige freie Mitarbeiterin als abhängig beschäftigt ein (Landessozialgericht [LSG] Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.10.2025, Az. L 3 BA 15/24).

    DRV prüft freien Mitarbeitervertrag in einer Physiopraxis ...

    Die DRV hatte im Rahmen einer Betriebsprüfung nach § 28p Abs. 1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB) IV das Beschäftigungsverhältnis einer freien Mitarbeiterin (= FM) genauer geprüft. Im geprüften Zeitraum (01.03.2014 bis 31.12.2015) war sie in der Praxis der Klägerin rund 18 Monate tätig.

     

    So war die freie Mitarbeit zwischen der Klägerin und FM vertraglich geregelt

    • FM bestimmt die Tätigkeitszeit in der Praxis und bei Hausbesuchen selbst. Eine Abstimmung ist mit dem Praxisinhaber nur hinsichtlich der Belegungsmöglichkeiten der Behandlungsräume nötig.
    • FM ist nicht weisungsgebunden und unterliegt nicht den allgemeinen Praxisregelungen.
    • Die Praxis übernimmt für FM den Abrechnungsverkehr mit den Sozialversicherungsträgern und Privatpatienten. FM erhält 70% des Abrechnungsbetrags. Korrekturen oder Stornierungen durch Krankenkassen oder andere Versicherungsträger werden bei der nachfolgenden Abrechnung entsprechend berücksichtigt.
    • FM verpflichtet sich zu folgenden Meldungen: Krankenversicherung, Rentenversicherung, Gesundheitsamt, Berufsgenossenschaft, Finanzamt.
    • FM schließt eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung ab. FM haftet für vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführte Körper- oder Vermögensschäden selbst und stellt bei entsprechender Inanspruchnahme durch Dritte den Praxisinhaber von allen Ansprüchen frei.