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  • 15.10.2015 · Fachbeitrag · Rechtsprechung

    Branchenbuch-Abzocke nun auch per „Cold Call“

    | Anbieter wertloser Branchenbuchverzeichnisse finden nun auch im Wege sogenannter Cold Calls, also unangekündigter Telefonanrufe, ihre „Opfer“. Das Amtsgericht (AG) Bonn hat diese Vorgehensweise allerdings für rechtswidrig erklärt und die Zahlungsverpflichtung eines Betroffenen für den Eintrag in ein Internet-Branchenverzeichnis verneint (Urteil vom 23.6.2015, Az. 109 C 348/14). Das Urteil ist auf Therapeuten übertragbar. |