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  • 07.10.2016 · Fachbeitrag · Vorsorgevollmacht

    BGH: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht müssen klare Aussagen treffen

    | Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten müssen klar und detailliert formuliert sein, um Rechtskraft zu erlangen. Allgemeine Formulierungen wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ in der Patientenverfügung oder „Entscheidungen mit dem behandelnden Arzt absprechen“ reichen dafür nicht aus. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 06.07.2016 entschieden (Az. XII ZB 61/16, Abruf-Nr. 187899 ). Was das Urteil für Sie bedeutet, fasst PP zusammen. |