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  • 14.10.2015 · Fachbeitrag · Leserforum

    Verordnungen: Können Schreibfehler zu einer Absetzung durch die Krankenkassen führen?

    | Zwei Leser schildern folgende Probleme mit Krankenkassen: Ein Therapeut hatte vor der digitalen Übermittlung der Abrechnungsdaten in das Abrechnungsprogramm das Kürzel „KMT“ statt der verordneten „KG“ eingegeben. KG war verabreicht und vom Patienten auch als „erhalten“ mit der Unterschrift bestätigt worden. Ein anderer Therapeut korrigierte einen Schreibfehler zunächst mit Tipp-Ex ® und reichte nach Rückgabe des Rezepts (und Rücksprache mit einem Sachbearbeiter!) ein Duplikat ein. In beiden Fällen verweigerte die Krankenkasse die Bezahlung der Behandlungen. |