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  • · Fachbeitrag · Infektionsschutz

    Neue Coronaregeln ab dem 01.10.2022: Das gilt für Physiopraxen

    | Ab dem 01.10.2022 gelten zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus zahlreiche Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG). Eine Übersicht der Bundesregierung finden Sie online unter iww.de/s6953 ). Die Neuregelungen sollen bis zum 07.04.2023 gelten. |

     

    • Insbesondere für Physiopraxen ab dem 01.10.2022 relevante Regelungen
    • FFP2-Maskenpflicht: Gemäß dem geänderten § 28b IfSG müssen Besucher von Heilmittelpraxen grundsätzlich eine FFP2-Maske tragen. Von der FFP2-Maskenpflicht ausgenommen sind Praxisinhaber und -mitarbeiter.
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    • Spielraum für Vereinbarungen im Notfall: Für den Fall einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite können Physiotherapieverbände und GKV-Spitzenverband eine Hygienepauschale oder Vergütungserhöhungen vereinbaren, um die Leistungsfähigkeit der Physiopraxen weiter sicherzustellen.
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    • Impfschutz der Praxisbeschäftigten: Als vollständig geimpft gilt nur noch, wer
      • drei Impfdosen erhalten hat oder
      • zwei Impfdosen erhalten hat und genesen ist (vgl. dazu Beitrag online vom 27.09.2022, Abruf-Nr. 48622468).
     
    Quelle: Ausgabe 10 / 2022 | Seite 1 | ID 48587339