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  • · Nachricht · GKV

    Erinnerung: Bundesrahmenvertrag schon anerkannt? ‒ Frist läuft am 30.04.2022 ab!

    | Am 30.04.2022 läuft die Frist für die Anerkennung des Bundesrahmenvertrags ab. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte den GKV-Spitzenverband (GKV-SV) im Januar 2022 angewiesen, eine Anerkennung des Rahmenvertrags bis zum 30.04.2022 zu dulden und Leistungen, die bis dahin abgerechnet werden, unverändert zu vergüten (Beitrag online vom 07.02.2022, Abruf-Nr. 47980399 ). Die Anerkenntniserklärung kann entweder unter zulassung-heilmittel.de abgegeben werden oder ‒ falls Sie einem Physiotherapieverband angehören ‒ über die Geschäftsstelle Ihres Verbands. |

     

    MERKE | Der seit dem 01.08.2021 geltende neue Bundesrahmenvertrag sieht vor, dass Physiopraxen, die bis zum 01.08.2021 zugelassen wurden, dem Vertrag innerhalb von sechs Monaten zustimmen. Nur dann behalten sie ihre Zulassung ohne erneute Prüfung. Wie der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten e. V. (IFK) mitteilt, haben nach Angaben des GKV-SV bisher erst 78,8 Prozent der zugelassenen Physiopraxen den Rahmenvertrag anerkannt (Stand: 04.04.2022). Die Physiotherapieverbände bitten alle Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber, die den Rahmenvertrag bisher noch nicht anerkannt haben, dies zeitnah zu tun. Andernfalls droht der Verlust der Praxiszulassung zum 01.05.2022. Wer ein Erinnerungsschreiben der Arbeitsgemeinschaft Heilmittel erhalten, aber den Vertrag schon anerkannt hat, kann das Schreiben als gegenstandslos betrachten.

     
    Quelle: ID 48188705