· Fachbeitrag · Rechnungsstellung
Die Physiopraxis wechselt den Inhaber: Wie sind begonnenene Rezepte abzurechnen?
beantwortet von RA Ralph Jürgen Bährle, Nothweiler, baehrle-partner.de
FRAGE: „Unsere Physiopraxis wechselt zu Ende des Quartals den Inhaber. Wir haben eine ganze Reihe von Rezepten – darunter auch Langfristverordnungen – vorliegen, bei denen die Behandlung unter dem bisherigen Inhaber begonnen wurde, aber voraussichtlich erst unter dem neuen Inhaber abgeschlossen sein wird. Wie sind solche Rezepte abzurechnen?“
Antwort: Um Ihre Frage beantworten, ist ein Blick in den Rahmenvertrag Physiotherapie (Vertrag nach § 125 Absatz 1 Sozialgesetzbuch [SGB] V) hilfreich, den der GKV-Spitzenverband und die Physiotherapieverbände geschlossen haben (Lesefassung nach der Ergänzungsvereinbarung vom 04.04.2022 online unter iww.de/s15159 ).
Diese Vorgaben macht der Rahmenvertrag
Wie Verordnungen abzurechnen sind, bei denen im Rahmen eines Inhaberwechsels der Patient von zwei Therapeuten behandelt wurde, haben die Vertragspartner in § 18 Abs. 11 Rahmenvertrag ausdrücklich beantwortet.
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