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  • · Fachbeitrag · Ergotherapie

    Sektoraler Heilpraktiker für Ergotherapie ist grundsätzlich möglich

    von RA Ralph Jürgen Bährle, Nothweiler, baehrle-partner.de

    Ergotherapeuten haben Anspruch auf eine sektorale Heilpraktiker-(HP-)Erlaubnis, beschränkt auf den Bereich der Ergotherapie, wenn sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen können (Verwaltungsgericht [VG] Hannover, Beschluss vom 15.05.2025, Az. 7 A 3486/23).

    Antrag auf sektorale HP-Erlaubnis (Ergotherapie) abgelehnt

    Die spätere Klägerin hatte ihre Ausbildung zur Ergotherapeutin im Jahr 2017 abgeschlossen und war seither zum Führen der Berufsbezeichnung Ergotherapeutin berechtigt. Sie arbeitete einige Jahre als angestellte Ergotherapeutin und ließ sich dann in eigener Praxis nieder. Im März 2023 beantragte sie bei der zuständigen Behörde die Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde, beschränkt auf das Gebiet der Ergotherapie.

     

    So begründete die Ergotherapeutin Ihren Antrag

    • Die Ergotherapeutin erläuterte, dass sie vor allem im pädiatrischen, geriatrischen und psychiatrischen Bereich tätig sei und auf sensorisch-perzeptiver sowie motorisch-funktioneller und psychisch-funktioneller Basis arbeite. Außerdem biete sie tiergestützte Therapien mit Hunden und Pferden an.
    • Sie legte einen Nachweis über die Teilnahme am Intensivkurs mit der Bezeichnung „Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Ergotherapie“ vor, den sie 2023 absolviert hatte.
    • Der Kurs umfasste insbesondere die Themenbereiche Diagnostik und Indikationsstellung, Berufs- und Gesetzeskunde, Hygienevorschriften, Therapiegestaltung, Abrechnungsmodalitäten und Patientenkommunikation.
    • Die Therapeutin hatte die institutsinterne Abschlussprüfung bestanden.