HeilmittelverordnungVerordnungen im Praxisalltag richtig handhaben: Leser fragen – Experten antworten
25.10.20245 Min. LesedauerBeantwortet von RA Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler, baehrle-partner.de
In den letzten Wochen hat die PP-Redaktion mehrere Fragen von Lesern zur Prüfung und Bearbeitung von Heilmittelverordnungen in der Physiopraxis erhalten. Die Antworten darauf finden Sie in diesem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
- Darf die Behandlung auf der Rückseite der Verordnung mehrfach vorgedruckt werden?
- Muss ich als Therapeut neben den abgegebenen Behandlungen auch die gesamte Verordnung unterschreiben?
- Arztstempel ist auf der Verordnung nur teilweise zu sehen – bekomme ich Probleme bei der Abrechnung?
- Der Patient wurde anderswo „anbehandelt“ – wie hoch ist die Zuzahlung?
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EinloggenAUSGABE: PP 12/2024, S. 4 · ID: 50215710