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  • · Fachbeitrag · Fachkräftemangel

    Was bedeutet das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz für die Physiopraxis?

    beantwortet von RA Ralph Jürgen Bährle, Nothweiler, baehrle-partner.de

    | Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde am 07.07.2023 im Bundesrat beschlossen. Einige Regelungen treten bereits ab November 2023 in Kraft, andere ab März 2024 bzw. ab Juni 2024. Das Gesetz soll neben anderen Maßnahmen in der Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmern im Inland dazu beitragen, dem immer stärker auftretenden und in allen Branchen zu spürenden Fachkräftemangel durch Einwanderung ausländischer Fachkräfte entgegenzuwirken. Es schafft Möglichkeiten einzuwandern, um in Deutschland erwerbstätig zu sein oder eine Ausbildung zu absolvieren. Was das Gesetz für Physiopraxen bedeutet, fasst dieser Beitrag zusammen. |

    Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt wird vereinfacht

    Gesetzliche Vorschriften für die Einwanderung von ausländischen Fachkräften und deren Beschäftigung im regulären Arbeitsmarkt gab es schon. Diese Vorschriften werden teilweise ergänzt, teilweise angepasst.

     

    • Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Einwanderung
    • Qualifikation: Personen, die einen Abschluss haben, können künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben. Bisher konnten diese Personen nur in ihrem erlernten Beruf oder verwandten Berufen beschäftigt werden.
    • Erfahrung: Personen, die mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland anerkannten Berufsabschluss haben, können als Arbeitskraft einwandern. Der Berufsabschluss muss künftig nicht mehr in Deutschland anerkannt sein.
    • Potenzial: Es wird eine Chancenkarte zur Arbeitssuche eingeführt, die auf einem Punktesystem basiert. Zu den Auswahlkriterien gehören Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und mitziehende Lebens- oder Ehepartner.