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  • 19.07.2018 · Fachbeitrag · Beihilfe

    Wärmetherapie und MT sind zur Behandlung chronischer Rückenschmerzen nicht beihilfefähig

    | Für die Behandlung chronischer Rückenschmerzen besteht keine Indikation – und damit keine Notwendigkeit –, Wärmetherapie und manuelle Therapie (MT) zu verordnen. Diese Therapien kommen bei akuten Beschwerden infrage, allerdings nur für einen begrenzten Zeitraum mit aktiven Behandlungsoptionen in Form von Bewegungstherapie bzw. Krankengymnastik. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) München vom 30.11.2017 hervor (Az. 14 B 15.2489). |