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  • 22.12.2016 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Arbeitszeugnis: Unterschrift des Personalleiters reicht auch in Arzt- oder Therapiepraxen aus

    | Auch in Kleinbetrieben wie z. B. Arzt- oder Therapiepraxen reicht die Unterschrift des Personalleiters anstelle des Arbeitgebers auf dem Arbeitszeugnis aus. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein am 23.05.2016 entschieden (Az. 1 Ta 68/16, IWW-Abruf-Nr. 188171 ). |