· Fachbeitrag · Themenspezial
So erteilen Sie Arbeitszeugnisse im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben
Über kaum ein anderes Thema streiten Arbeitgeber und Arbeitnehmer so heftig wie um das Arbeitszeugnis (vgl. PP 05/2026, Seite 17 ). Immerhin geht es darin oft um die Zukunftsaussichten des Bewerbers auf dem Arbeitsmarkt. Wann ist ein Arbeitszeugnis zu erteilen? Welches Datum muss auf dem Zeugnis stehen? Wie muss ein Arbeitszeugnis aufgebaut sein? Welchen Inhalt muss es haben? Und was hat es mit sogenannten „Geheimcodes“ zur Mitarbeiterbeurteilung auf sich? Antworten auf diese Fragen finden Sie in den folgenden bereits erschienenen PP-Beiträgen.
Ausführliche Fallbesprechungen
- Welches Datum gehört auf das Arbeitszeugnis? (PP 09/2025, Seite 13)
- Arbeitszeugnis muss nicht mit Dank und guten Wünschen abgeschlossen werden (PP 11/2025, Seite 20)
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