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  • 21.04.2026 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Arbeitszeugnis nicht auf Geschäftspapier – Zwangsgeld droht!

    | Arbeitszeugnisse unterliegen strengen Formalien. Praxisinhaber, die diese nicht einhalten, müssen mit Konsequenzen rechnen. Diese können sogar in einem Zwangsgeld bestehen (Landesarbeitgericht [LAG] Hamm, Beschluss vom 19.02.2026, Az. 9 Ta 319/25). |