· Fachbeitrag · Leserforum
Abrechnung in der Physiopraxis: Leser fragen ‒ Experten antworten
beantwortet von RA Ralph Jürgen Bährle, Nothweiler, baehrle-partner.de
In den letzten Wochen erreichten die PP-Redaktion mehrere Fragen zur Abrechnung. Die Antworten veröffentlichen wir in diesem Beitrag.
Folgerezept zu spät begonnen ‒ kann abgerechnet werden?
Frage: „Ich habe von der Abrechnungszentrale ein Folgerezept über 12 Einheiten MLD 60 zurückbekommen, das am 04.04. ausgestellt wurde. Das vorherige Rezept endete zum 02.05. Das Folgerezept wurde erst am 05.05. begonnen. Dass damit die 28-Tage-Frist überschritten war, ist vorher niemandem aufgefallen. Wie kann ich das Rezept ändern lassen, sodass es doch noch gültig wird und die Behandlung auch bezahlt wird?“
Antwort: Es gibt keine Möglichkeit, dass Ausstellungsdatum nachträglich nach Einreichung des Rezepts zur Abrechnung so zu verändern, dass der erste Behandlungstag innerhalb der 28 Tage-Frist liegt. Denn:
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