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  • · Fachbeitrag · Vergütung

    Beitragsstabilisierungsgesetz: SHV warnt vor Rückkehr zur Grundlohnsummenanbindung

    Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat mit dem Referentenentwurf zum Beitragsstabilisierungsgesetz (BStG) massive Kritik bei den Heilmittelverbänden ausgelöst. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) sieht die Existenz vieler Praxen bedroht. Grund ist eine geplante Änderung im Sozialgesetzbuch (SGB) V, die eine zentrale Errungenschaft der letzten Jahre abschaffen würde: die Entkopplung von der Grundlohnsumme.

     

    Kern der Neuregelung: Ende der Entkopplung von der Grundlohnsumme

    Die Entkopplung von der Grundlohnsumme nach § 125 Abs. 2 Satz 4 Sozialgesetzbuch (SGB) V wurde erst 2019 mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG; PP 05/2019, Seite 3 ff.) eingeführt. Demnach werden die Preise für Heilmittelleistungen bei Vergütungsverhandlungen unabhängig von der Veränderungsrate der Grundlohnsumme vereinbart. Die Entkopplung ermöglicht es, Honorare an der tatsächlichen Kostenentwicklung der Praxen zu orientieren, statt sie starr an die Lohnentwicklung der Beitragszahler zu binden. Das BMG plant nun, diesen „Inflationsschutz“ ersatzlos zu streichen.

     

    Massive wirtschaftliche Folgen für Praxisinhaber

    Der SHV warnt vor fatalen Konsequenzen für die Praxisbetriebsführung und argumentiert mit der drohenden Schere zwischen Kosten und Einnahmen.

     

    So argumentieren die Heilmittelerbringer

    • 1. Kostenexplosion vs. Honorardeckel: Während die Praxen mit massiv steigenden Kosten für Energie, Mieten und Praxisbedarf sowie einer hohen allgemeinen Inflationsrate kämpfen, würden die Einnahmen durch die Wiedereinführung der Grundlohnsummen-Bindung künstlich begrenzt.
    • 2. Gefahr für Fachkräftesicherung: Um im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter bestehen zu können, müssen Praxisinhaber attraktive Gehälter zahlen. Eine Preisgestaltung, die sich nicht mehr an der wirtschaftlichen Realität, sondern an der Finanzlage der Krankenkassen orientiert, entzieht den Praxen den nötigen Spielraum für Gehaltsanpassungen.
    • 3. Wortbruch der Politik: Das TSVG sollte die Attraktivität der Heilmittelberufe steigern, um den Therapeutenmangel zu bekämpfen. Die geplante Neuregelung konterkariert diese Ziele und wird vom SHV als klarer Wortbruch gegenüber den Leistungserbringern gewertet.
     

    SHV ist gegen einseitige Belastung der Heilmittelerbringer

    Besonders kritisch bewertet der Verband, dass die Heilmittelerbringer der gesetzlichen Krankenversicherung erneut als „Sparbüchse“ dienen sollen. Während die Anforderungen an die Praxen (z. B. Digitalisierung, Dokumentationspflichten) stetig wachsen, solle die finanzielle Basis geschwächt werden. Eine stabile und flächendeckende Versorgung könne nur gewährleistet werden, wenn die Vergütung die tatsächlichen betriebswirtschaftlichen Kosten widerspiegele. Für Praxisinhaber bedeute die aktuelle Entwicklung eine erhebliche Unsicherheit in der langfristigen Kalkulation. Der SHV hat das BMG daher in einer offiziellen Stellungnahme aufgefordert, die geplante Streichung zurückzunehmen.

    Quelle: Ausgabe 07 / 2026 | Seite 3 | ID 50879468