· Fachbeitrag · Vergütung
Beitragsstabilisierungsgesetz: SHV warnt vor Rückkehr zur Grundlohnsummenanbindung
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat mit dem Referentenentwurf zum Beitragsstabilisierungsgesetz (BStG) massive Kritik bei den Heilmittelverbänden ausgelöst. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) sieht die Existenz vieler Praxen bedroht. Grund ist eine geplante Änderung im Sozialgesetzbuch (SGB) V, die eine zentrale Errungenschaft der letzten Jahre abschaffen würde: die Entkopplung von der Grundlohnsumme.
Kern der Neuregelung: Ende der Entkopplung von der Grundlohnsumme
Die Entkopplung von der Grundlohnsumme nach § 125 Abs. 2 Satz 4 Sozialgesetzbuch (SGB) V wurde erst 2019 mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG; PP 05/2019, Seite 3 ff.) eingeführt. Demnach werden die Preise für Heilmittelleistungen bei Vergütungsverhandlungen unabhängig von der Veränderungsrate der Grundlohnsumme vereinbart. Die Entkopplung ermöglicht es, Honorare an der tatsächlichen Kostenentwicklung der Praxen zu orientieren, statt sie starr an die Lohnentwicklung der Beitragszahler zu binden. Das BMG plant nun, diesen „Inflationsschutz“ ersatzlos zu streichen.
Massive wirtschaftliche Folgen für Praxisinhaber
Der SHV warnt vor fatalen Konsequenzen für die Praxisbetriebsführung und argumentiert mit der drohenden Schere zwischen Kosten und Einnahmen.
So argumentieren die Heilmittelerbringer |
|
SHV ist gegen einseitige Belastung der Heilmittelerbringer
Besonders kritisch bewertet der Verband, dass die Heilmittelerbringer der gesetzlichen Krankenversicherung erneut als „Sparbüchse“ dienen sollen. Während die Anforderungen an die Praxen (z. B. Digitalisierung, Dokumentationspflichten) stetig wachsen, solle die finanzielle Basis geschwächt werden. Eine stabile und flächendeckende Versorgung könne nur gewährleistet werden, wenn die Vergütung die tatsächlichen betriebswirtschaftlichen Kosten widerspiegele. Für Praxisinhaber bedeute die aktuelle Entwicklung eine erhebliche Unsicherheit in der langfristigen Kalkulation. Der SHV hat das BMG daher in einer offiziellen Stellungnahme aufgefordert, die geplante Streichung zurückzunehmen.