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  • · Fachbeitrag · Praxisorganisation

    Der Wunschtraum vieler Therapeuten: Die Privatpraxis

    von Dipl.-Volkswirt/Sportwissenschaftler (M.A.) Uwe Schiessel, Uwe Schiessel Consulting, www.USConline.de 

    | Eine Praxis, in der nur Privatpatienten und Selbstzahler behandelt werden, löst sicherlich viele Probleme, mit denen man mit einer Kassenzulassung täglich konfrontiert wird. Aber ist alles so einfach, wie es auf den ersten Blick erscheint? Um diese Frage zu klären, werden in diesem Beitrag die Erfordernisse einer Privatpraxis diskutiert, die Chancen und Risiken gegeneinander abgewogen und es wird überlegt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um mit einer Privatpraxis erfolgreich zu sein. |

    Unterschiede Kassenpraxis vs. Privatpraxis

    Welches sind nun die wesentlichen Unterschiede zwischen einer Privatpraxis und einer Praxis mit Kassenzulassung? Eine Praxis, die gesetzlich versicherte Patienten behandeln möchte, benötigt eine Kassenzulassung. Hierfür müssen die Zulassungsrichtlinien eingehalten werden. Eine Privatpraxis, die keine Kassenzulassung wünscht, ist nicht an die Rahmenverträge gebunden.

     

    Kassenpraxis
    Privatpraxis
    • Verträge in Form von Rahmenverträgen
    • Behandlungsvertrag mit jedem einzelnen Patienten
    • Rahmenvertrag gibt Mindestausstattung vor (Sprossenwand usw.)
    • Keine Ausstattungsvorgaben
    • Preise über die Rahmenverträge vorgegeben
    • Freie Preisgestaltung
    • Zulassung der Praxis notwendig
    • Keine Zulassung notwendig
    • 100 Prozent Patientenpotenzial (gesetzl. Versicherte und Privatpat.)
    • Ca. 12 Prozent der Deutschen sind nicht gesetzlich versichert
    • Anzahl der Behandlungen vom Arzt/-budget und von den Heilmittelrichtlinien vorgegeben
    • Anzahl der Behandlungen vom Arzt vorgegeben
    • Kassen erstatten Behandlungen nach Abschluss des Rezepts
    • Rechnung wird an Patienten direkt gestellt
    • Behandlungsdauer im Rahmenvertrag vorgegeben
    • Behandlungsdauer wird mit Privatpatient vereinbart
    • Prüfpflicht der Rezepte mit allen Risiken und Organisationsaufwand zur Rezeptänderung
    • Privatrezepte mit minimalen Bestandteilen
    • Fristen für Behandlungsbeginn, Unterbrechungszeiten usw.
    • Freie Terminierung möglich
    • Zuzahlung der Patienten gesetzlich geregelt
    • Erstattung der Behandlungspreise für Privatversicherte je nach Tarif und Versicherung unterschiedlich hoch