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  • · Fachbeitrag · Prävention

    Präventionskurse bis zum 30.09.2020 auch digital möglich

    | Präventionsangebote nach § 20 Sozialgesetzbuch (SGB) V dürfen ab sofort auch digital angeboten bzw. fortgeführt werden. Das haben die an der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP; PP 04/2018, Seite 11 ) beteiligten Krankenkassen angesichts der Kontaktverbote wegen der Coronapandemie beschlossen. Die Regelung gilt vorerst befristet bis zum 30.09.2020. |

     

    Demnach sind etwa Ernährungscoaching oder Rückenschule z. B. per Livestream erlaubt. Bereits vor Beginn der Kontaktverbote begonnene oder während der Kontaktverbote geplante Maßnahmen dürfen weitergeführt werden.

     

    • Weitere befristete Sonderregelungen für Präventionskurse
    • Kursveranstalter dürfen Nachholtermine anbieten, wenn sie ihr Kursangebot während des Kontaktverbots aussetzen. Bislang war bei Präventionsangeboten ein wöchentlicher Turnus als Präsenzveranstaltung vorgeschrieben. Ausgefallene Einheiten sind bis zum 31.12.2020 nachzuholen.
    • Kursleiter dürfen ihre Zusatzqualifikationen auch digital erwerben.
    • Auch wegen der Coronapandemie abgebrochene Kurse werden von der Krankenkasse bezuschusst. Versicherte werden gebeten, sich zur Klärung von Einzelfällen an ihre Krankenkasse zu wenden.
     
    Quelle: Ausgabe 06 / 2020 | Seite 2 | ID 46545256