PräventionPräventionskurse bis zum 30.09.2020 auch digital möglich
27.04.20201 Min. LesedauerIWW
Ausgabe 04 | 2018
Seite 11–13
Präventionsangebote nach § 20 Sozialgesetzbuch (SGB) V dürfen ab sofort auch digital angeboten bzw. fortgeführt werden. Das haben die an der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP; PP 04/2018, Seite 11) beteiligten Krankenkassen angesichts der Kontaktverbote wegen der Coronapandemie beschlossen. Die Regelung gilt vorerst befristet bis zum 30.09.2020.
Demnach sind etwa Ernährungscoaching oder Rückenschule z. B. per Livestream erlaubt. Bereits vor Beginn der Kontaktverbote begonnene oder während der Kontaktverbote geplante Maßnahmen dürfen weitergeführt werden.
Weitere befristete Sonderregelungen für Präventionskurse |
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AUSGABE: PP 06/2020, S. 2 · ID: 46545256