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  • · Fachbeitrag · Krankenkassen

    Neue Begutachtungsanleitung für Heilmittel

    | Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) hat im Juni die Begutachtungsanleitung Heilmittel neu aufgelegt. Sie zeigt anhand von Einzelfällen, wie MDK und Krankenkassen Heilmittelverordnungen und -therapien begutachten und wie sie Entscheidungen über Verordnungen außerhalb des Regelfalls begründen. |

     

    Die Begutachtungsanleitung ermöglicht es Praxisinhabern, die Vorgehensweisen der Krankenkassen kennenzulernen. Das kann zum Beispiel bei Fragen rund um die Problematik der Verordnungen außerhalb des Regelfalls wichtig sein. Aber auch beim Erstellen von Berichten für den MDK und bei Fragen zu rechtlichen Grundlagen von Heilmittelverordnungen ist die Lektüre hilfreich. So lassen sich die Begutachtungsverfahren des MDK besser nachvollziehen. Sie finden die Begutachtungsanleitung Heilmittel in unserem Downloadbereich unter www.iww.de/pp in der Rubrik „Gesetze, Richtlinien und Entwürfe“.

    Quelle: Ausgabe 09 / 2012 | Seite 1 | ID 35152890