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  • · Fachbeitrag · Genehmigungspflicht

    Viele Krankenkassen verzichten auf Genehmigungspflicht

    | Verordnungen außerhalb des Regelfalls müssen laut den Heilmittelrichtlinien besonders begründet und von den Krankenkassen genehmigt werden. Viele Krankenkassen möchten jedoch den zusätzlichen bürokratischen Aufwand vermeiden und verzichten deshalb grundsätzlich auf die Genehmigungspflicht. |

     

    Übersichtlich kann man die Lage wohl nicht nennen: Welche Krankenkassen auf die Genehmigungspflicht verzichten, lässt sich nicht nebenbei ermitteln. Um die Suche zu vereinfachen, haben die Kassenärztlichen Vereinigungen der einzelnen Bundesländer entsprechende Listen veröffentlicht. Darauf enthalten sind seit Ende August 2011 auch die Ersatzkassen, wie deren Verband vdek den Heilmittelverbänden mitteilte. Damit entfällt auch die sogenannte Chroniker-Regelung für die Versicherten der Ersatzkassen. Diese ermöglicht es bei besonders schweren Erkrankungen, Heilmittel für einen längeren Zeitraum vorab genehmigen zu lassen. Anträge dafür werden zwar weiterhin bearbeitet, da das genaue Verfahren bisher aber noch nicht festgelegt wurde, ist aus der Sicht des vdek eine Antragstellung nicht sinnvoll. Viele andere Kassen sehen das ähnlich und vereinfachen das Verordnen außerhalb des Regelfalls. Sie finden die Listen unter www.kbv.de/vl/39617.html.

    Quelle: Ausgabe 11 / 2011 | Seite 1 | ID 29840740