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  • · Fachbeitrag · Fördermittel

    Corona: BAFA fördert Beratung bis zu 4.000 Euro ohne Eigenanteil auch für Physiopraxen

    | Seit dem 03.04.2020 gilt eine modifizierte Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Förderung unternehmerischen Know-hows. Kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler können ab sofort Leistungen von Unternehmensberatern bis zum Wert von 4.000 Euro zu 100 Prozent über Fördermittel finanzieren. Förderberechtigt sind auch Physiopraxen. Anträge können bis zum 31.12.2020 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA; PP 06/2016, Seite 3 ) gestellt werden. |

     

    PRAXISTIPP | Das neue Förderprogramm mit Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Gefördert werden u. a. Beratungen für Unternehmen in Schwierigkeiten. Ausführliche Details zur Förderung und zum Antragsverfahren online unter iww.de/s3542.

     
    Quelle: ID 46493936