· Fachbeitrag · Digitalisierung
Bundestag verschiebt TI-Anbindung für Heilmittelpraxen auf den 01.10.2027
| Der Bundestag hat die Pflicht für Heilmittelpraxen zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) auf den 01.10.2027 verschoben. Grund ist, dass sich die elektronische Heilmittelverordnung noch verzögert. Das teilt der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) mit. |
Der IFK begrüßt die Verschiebung ausdrücklich. Die zurzeit verfügbaren TI-Anwendungen (KIM und TIM) bedeuten für Heilmittelpraxen zurzeit noch mehr Kosten als praktischen Nutzen. Zudem gibt es bei der Beantragung des elektronischen Heilberufsausweise noch Probleme. Nach Auffassung des IFK bietet die Verschiebung die Chance, die TI-Anwendungen so zu verbessern, dass auch Heilmittelpraxen sie vollumfänglich nutzen können.
Quelle: ID 50624061