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  • 03.06.2020 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    AU per Telefon seit 01.06.2020 nicht mehr möglich

    | Die Möglichkeit der telefonischen Arbeitsunfähigkeits-(AU-)Bescheinigung ist zum 31.05.2020 abgelaufen (PP 04/2020, Seite 2). Wer jetzt wegen leichterer Atemwegserkrankungen eine AU-Bescheinigung benötigt, muss eine Arztpraxis aufsuchen. |