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  • · Fachbeitrag · Heilmittelverordnung

    Blankoverordnung: AOK-Bundesverband fordert mehr Evidenz – dokumentieren Sie Ihre Behandlungsbegründungen sorgfältig!

    Der AOK-Bundesverband zieht eine kritische Bilanz zur Blankoverordnung. Seit ihrer Einführung für die Physiotherapie im November 2024 – zunächst für Schulterdiagnosen ( PP 11/2024, Seite 4 ff.) – stiegen die Ausgaben in diesem Bereich um fast 100 Prozent. 2025 verzeichnete die AOK für Physiotherapie-Blankoverordnungen Ausgaben von 557 Mio. Euro; die teuerste Einzelverordnung lag bei rund 8.000 Euro.

     

    AOK-Chefin Carola Reimann kritisiert, die Blankoverordnung werde in Teilen als „Blankoscheck für Einnahmeoptimierung“ missverstanden. Erste Daten zeigen: Behandlungsdauer und Frequenz liegen bei Blankoverordnungen höher als bei ärztlichen Regelverordnungen – ohne belegten Nutzen für die Patienten. Im ersten Quartal 2026 stiegen die Heilmittelausgaben nochmals um 8,7 Prozent. Eine Ausweitung auf weitere Diagnosen lehnt der Bundesverband ab, solange keine gesicherten Erkenntnisse zu besseren Outcomes oder geringeren Chronifizierungsrisiken vorliegen. Der Heilmittel-Report 2026 des WIdO fordert wissenschaftliche Evaluationen zur Versorgungsqualität.

     

    PRAXISTIPP — Die AOK-Daten fließen direkt in das GKV-Sparpaket ein. Physiotherapeuten, die Blankoverordnungen einsetzen, sollten Behandlungsbegründung und Therapieentscheidungen lückenlos dokumentieren.

     
    Quelle: ID 50868009