· Fachbeitrag · Blankoverordnung
AOK kritisiert Kosten durch Blankoverordnungen
Seit 2024 sind Blankoverordnungen für Ergo- und Physiotherapie möglich, was laut AOK-Bundesverband zu erheblichen Ausgabensteigerungen geführt hat. Die Analyse von Abrechnungsdaten zeigt eine Zunahme der Mengen und Kosten, ohne nachweislichen Qualitätsgewinn. In der Ergotherapie stiegen seit April 2024 die Kosten um 62 Prozent, die Behandlungen um 34 Prozent. Im Bereich der Physiotherapie sind Blankoverordnungen seit November 2024 bei Schulterdiagnosen möglich ( PP 11/2024, Seite 4 ff.) Dort stiegen aufgrund von Blankoverordnungen die Kosten um fast 100 Prozent und die Anzahl der Behandlungen um 73 Prozent.
Für das Jahr 2025 verzeichnete die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Ausgaben von 557 Mio. Euro für Blankoverordnungen in der Physiotherapie und 439 Mio. Euro in der Ergotherapie. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, bemängelt die fehlende Kostensteuerung und sieht in den Blankoverordnungen teils einen „Blankoscheck für Einnahmeoptimierung“. Sie plädiert für eine Begrenzung dieser Verordnungen.
Insgesamt stiegen die GKV-Ausgaben für Heilmittel um 10,4 Prozent bzw. 1,4 Mrd. Euro, mit einem anhaltenden Wachstum über zehn Prozent für das dritte Jahr in Folge. Seit 2019 sind die Aufwendungen in diesem Bereich um 68 Prozent gestiegen. Dies deckt sich auch mit dem Trend, der sich im WIdO-Bericht widerspiegelt) Abruf-Nr. 50780806).