· Fachbeitrag · Blankoverordnung
AOK kritisiert Kosten durch Blankoverordnungen
Seit 2024 sind Blankoverordnungen für Ergo- und Physiotherapie möglich. Das hat laut AOK-Bundesverband zu erheblichen Ausgabensteigerungen geführt: Die Analyse von Abrechnungsdaten zeige eine Zunahme der Mengen und Kosten ohne nachweislichen Qualitätsgewinn. In der Ergotherapie stiegen seit April 2024 die Kosten um 62 Prozent, die Behandlungen um 34 Prozent. Im Bereich der Physiotherapie sind Blankoverordnungen seit November 2024 bei Schulterdiagnosen möglich ( PP 11/2024, Seite 4 ff.). Dort stiegen aufgrund von Blankoverordnungen die Kosten um fast 100 Prozent und die Anzahl der Behandlungen um 73 Prozent.
Für das Jahr 2025 verzeichnete die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Ausgaben von 557 Mio. Euro für Blankoverordnungen in der Physiotherapie und 439 Mio. Euro in der Ergotherapie. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, bemängelt die fehlende Kostensteuerung und sieht in den Blankoverordnungen teils einen „Blankoscheck für Einnahmeoptimierung“. Sie plädiert für eine Begrenzung dieser Verordnungen.
Insgesamt stiegen die GKV-Ausgaben für Heilmittel um 10,4 Prozent bzw. 1,4 Mrd. Euro, mit einem anhaltenden Wachstum über zehn Prozent für das dritte Jahr in Folge. Seit 2019 sind die Aufwendungen in diesem Bereich um 68 Prozent gestiegen. Dies deckt sich auch mit dem Trend, der sich im WIdO-Bericht widerspiegelt (Abruf-Nr. 50780806).
MERKE — Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) wirft der AOK vor, aus den Zahlen des WIdO-Berichts politisch motivierte Falschaussagen herzuleiten. Der SHV hat daher bei der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege als zuständige Aufsichtsbehörde für den AOK-Bundesverband Beschwerde eingereicht. Eine ähnliche Beschwerde des SHV hatte im Mai 2025 zur Korrektur des BARMER Heilmittelreports geführt (PP 06/2025, Seite 1, Abruf-Nr. 50420271). |