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HeilmittelverordnungBesonderer Verordnungsbedarf: neue Diagnoseliste rückwirkend zum 01.01.2019

19.03.20192 Min. Lesedauervon Alexandra Buba M. A., Wirtschaftsjournalistin, Fuchsmühl

KBV und GKV-Spitzenverband haben die Diagnoseliste für Patienten mit besonderem Verordnungsbedarf erweitert. U. a. bestimmt der ICD-10-Katalog drei neue Codes, die nicht mehr zur „M89.0- Neurodystrophie“ gehören. Stattdessen attestieren sie als eigenständige Diagnoseschlüssel einen „besonderen Verordnungsbedarf“. Die Änderungen wurden Mitte Februar 2019 veröffentlicht und gelten rückwirkend zum 01.01.2019.

Kurz wiederholt: Diagnoseliste definiert besonderen Heilmittelbedarf

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AUSGABE: PP 04/2019, S. 6 · ID: 45806170

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