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  • · Fachbeitrag · Berufspolitik

    „Wie ist denn heute der werte Befund?“ - Kommt die Befundposition?

    von Silke Jäger, Texte für Reha und Therapie, Marburg

    | Je differenzierter die Diagnose, desto besser die Therapie. Ein Satz, dem wohl jeder Physiotherapeut zustimmen wird. Doch diejenigen, die nach diesem Grundsatz handeln, sehen derzeit leider kein extra Geld, denn bei den Krankenkassen lässt sich die physiotherapeutische Diagnose nicht gesondert abrechnen. Das soll sich nach dem Willen des Bundesverbands selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) nun ändern. |

    Wie sieht die Initiative des IFK aus?

    Der IFK setzt sich im Moment in Verhandlungen mit den Krankenkassen dafür ein, dass Physiotherapeuten zum einen mehr Zeit für eine physiotherapeutische Diagnose bekommen und diese zum anderen auch separat abrechnen können. Angeregt wurde die Initiative vom IFK-Fachausschuss Kassenverhandlungen und Öffentlichkeitsarbeit sowie von der Mitgliederversammlung im März dieses Jahres. Ziel des Verbands ist es, die Befundposition als Kann-Leistung einzuführen. Bedingung: Die Befundung muss an die erste Therapieeinheit gekoppelt sein. Das heißt: Wenn Physiotherapeuten einen Befund abrechnen möchten, muss dieser direkt der ersten Behandlung vorausgehen und so quasi als Doppeleinheit terminiert sein. Die Dauer der Befunderhebung soll sich dabei an der Dauer der Therapieeinheit orientieren. Das heißt, wenn ein Patient mit einer Verordnung über KG auf neurophysiologischer Basis in die Praxis kommt, könnte der Therapeut eine 15- bis 25-minütige Befundung voranstellen.

    Wie befunden Physiotherapeuten zurzeit?

    Derzeit können Physiotherapeuten - anders als Ergotherapeuten und Logopäden - die Befundung nicht separat abrechnen. Dennoch ist sie nötig, um einen Behandlungsplan aufzustellen und eine zielgerichtete Therapie anzubieten. So steht es auch in den Rahmenvereinbarungen und Leistungsbeschreibungen. Demnach soll die Befunderhebung in der ersten Therapieeinheit stattfinden. Die Dauer der Befundung ist zwar nicht limitiert - sie kann also auch die komplette erste Therapiesitzung in Anspruch nehmen - dennoch besteht das Problem, dass sie in der Wahrnehmung der Patienten und des verordnenden Arztes eigentlich nicht vorgesehen ist. So kann es passieren, dass Patienten irritiert sind, wenn die komplette erste Therapieeinheit „nur“ befundet wird. Manchmal leidet darunter auch die Compliance des Patienten. Solche Schwierigkeiten wären mit einer eigenen Befundposition passé.