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  • · Fachbeitrag · Versicherungen

    So schützen Sie sich vor den Folgen von Cyberangriffen

    von Frank Geuer, Fülling & Meysenburg GmbH & Co. KG, Essen

    | Cyberkriminelle nehmen vermehrt Arzt- und Therapiepraxen, öffentliche Verwaltungen und Hochschulen in Deutschland ins Visier, warnt der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch. „Die Bedrohung durch Cybercrime steigt seit Jahren und verursacht teils massive wirtschaftliche und gesellschaftliche Schäden“, sagte Münch den Zeitungen der Funke Mediengruppe Mitte Juli 2023. Mit einer Cyberversicherung verhindert man zwar keine Cyberangriffe, kann sich aber vor deren Folgen schützen! |

    Wofür leistet eine Cyberversicherung?

    Die Cyberversicherung ist eine sehr junge Versicherungssparte, die als fakultative Zusatzversicherung Schäden durch Hackerangriffe oder sonstige Akte von Cyberkriminalität absichert. War die Cyberversicherung bisher ein Nischenprodukt, wird sie durch die stetig steigende Zahl von Cyberangriffen mittelfristig auf einer Stufe mit Feuer-, Haftpflicht- oder Produkthaftpflichtversicherungen einzuordnen sein und so eine Standardabsicherung für kleine bis große Unternehmen jeder Branche, also auch für Physiopraxen, werden.

     

    Versichert sind ‒ je nach Vertrag ‒ gerechtfertigte Haftpflichtansprüche (Drittschäden) aus dem Missbrauch der Daten, die im Betrieb gespeichert waren. Die Haftpflicht deckt u. a. Fremdschäden für die Folgen aufgrund von Verstößen gegen die Cybersicherheit, den Datenschutz sowie gegen Geheimhaltungspflichten und Datenvertraulichkeitserklärungen. Darüber hinaus sind sog. Eigenschäden versichert. Das sind Beschädigung, Zerstörung, Veränderung, Blockierung oder Missbrauch der IT-Systeme, von Programmen oder von elektronischen Daten infolge eines Hackereinbruchs.