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  • 31.07.2008 | Wohnriester

    Der Fiskus hilft beim Bauen: Mit Wohnriester zum Eigenheim

    Die Eigenheimzulage für Neubauten ist bekanntlich zum 1. Januar 2006 von der Bundesregierung ersatzlos gestrichen worden. Der Traum vom eigenen Haus oder der Eigentumswohnung wird jetzt aber über die Riester-Rente gefördert. Der Bundestag hat am 20. Juni 2008 das Eigenheimrentengesetz – auch als Wohnriester bekannt – beschlossen. Der Wohnriester wird rückwirkend zum 1. Januar 2008 eingeführt. Damit wird auch die selbstgenutzte Wohnimmobilie Teil der staatlich geförderten Altersvorsorge.  

    So wird der Wohnriester gefördert

    Wie bei allen anderen Riester-Verträge auch, erhalten Sparer, die 4 Prozent ihres beitragspflichtigen Arbeitslohns aus dem Vorjahr in einen Vertrag zum Wohnriester einzahlen, jährlich eine Grundzulage von 154 Euro und für jedes kindergeldberechtigte Kind 185 Euro Kinderzulage. Ist der Nachwuchs erst im Jahr 2008 geboren, gibt es sogar 300 Euro Kinderzulage. Zusätzlich zu den Zulagen können Sie die Einzahlungen in den Wohnriester-Vertrag am Jahresende auch noch mit bis zu 2.100 Euro als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Dabei werden allerdings die Zulagen verrechnet. Eine Steuererstattung wird es wohl nur für „Besserverdiener“ geben.  

    Interessant bei mitarbeitenden angestellten Ehegatten

    Einen Wohnriester-Vertrag können nur gesetzlich Rentenversicherte abschließen. Als selbstständiger Physiotherapeut haben Sie nur die Möglichkeit, wie bei allen anderen Riester-Verträgen auch, über Ihren mitarbeitenden Ehegatten den Wohnriester zu beantragen – es sei denn, Sie beschäftigen keine rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer (vgl. „Praxisführung professionell“, Ausgabe 2/2008).  

    Dafür kann der Wohnriester genutzt werden

    Wenn Sie mit einem Riester-Vertrag privat für das Alter vorsorgen, können Sie das angesammelte Geld komplett entnehmen, um es für den Bau oder den Kauf einer Immobilie zu verwenden. Gleichzeitig sollen Ihnen die jährlichen Riester-Zulagen helfen, den Kredit zu finanzieren.  

     

    Beachten Sie: Mit dem Wohnriester wird nur das selbstgenutzte Einfamilienhaus oder die Eigentumswohnung in Deutschland gefördert. Die Immobilie muss zudem der Lebensmittelpunkt und der Hauptwohnsitz des Wohnriester-Sparers sein. Eine Ferienwohnung auf Mallorca ist demnach also nicht förderwürdig.