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  • 01.09.2007 | Wettbewerbsrecht

    Verfahren und Sanktionen bei Wettbewerbsverstößen

    von Rechtsanwalt Manfred Weigt, Sandhausen

    In den Ausgaben 8/2007, Seite 6 ff. und 7/2007, S. 13 ff. berichtete „Praxisführung professionell“ ausführlich über die Vorschriften des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).  

     

    Verstöße gegen diese Gesetze können teuer werden und erhebliche Sanktionen nach sich ziehen. „Praxisführung professionell“ zeigt Ihnen nachfolgend auf, mit welchen Konsequenzen Sie bei Verstößen rechnen müssen, wie Sie den Verstoß eines Kollegen ahnden können und wie das Verfahren bei Wettbewerbsverstößen abläuft.  

    Sanktionen

    Der Verstoß gegen das UWG zieht einen Beseitigungsanspruch, einen Unterlassungsanspruch, einen Schadensersatzanspruch und auch einen Anspruch auf Gewinnabschöpfung nach sich. Letzteres bedeutet, dass die durch die verbotene Werbung erzielten Gewinne vom Beklagten nicht behalten werden dürfen – sie gehen auf den Staat über.  

     

    Bei einem Verstoß gegen das HWG drohen Geldbußen von bis zu 25.000 Euro oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr.  

    Vorgehen gegen Wettbewerbsverstöße