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  • 01.12.2006 | Umsatzsteuer / Leserforum

    Übergangsregelung für Geschenkgutscheine

    Frage: „Da wir neben unserer Praxis im umsatzsteuerpflichtigen Fitnessbetrieb aktiven Warenverkauf mit Trainingskleidung etc. betreiben, nutzen wir in der Vorweihnachtszeit Geschenkgutscheine als Marketing-Aktivität. Wie sind solche Gutscheine in Anbetracht der Umsatzsteuererhöhung von 16 auf 19 Prozent zu behandeln, wenn sie bis Ende 2006 ausgegeben, aber erst in 2007 eingelöst werden?“  

     

    Antwort: Nach einer Übergangsregelung des Bundesfinanzministeriums muss für Waren, die mit Gutscheinen aus 2006 bis zum 28. Februar 2007 bezahlt werden, keine Umsatzsteuerkorrektur vorgenommen werden. Nur bei Waren, die mit Gutscheinen aus 2006 nach diesem Stichtag bezahlt werden, muss die erhöhte Umsatzsteuer berichtigt werden. Um einen Renditeverlust zu verhindern, sollten Sie Ihre Fitness-Kunden dazu animieren, alte Gutscheine aus 2006 bis zum 28. Februar 2007 einzulösen. Allerdings: Eine Befristung der Gutscheine bis zum 28. Februar 2007 ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.  

    Quelle: Ausgabe 12 / 2006 | Seite 13 | ID 89986