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  • 04.11.2010 | Steuerhinterziehung

    Aktuelle Urteile und Hinweise zur strafbefreienden Selbstanzeige

    von Björn Ziegler, Steuerberater, Kanzlei Fuchs + Partner, Volkach, www.fuchs-und-partner.de

    Der Ankauf von Steuerdaten-CDs durch den Fiskus hat das Thema Steuerhinterziehung unlängst verstärkt in den Fokus gerückt. Eine Brücke zurück in die Steuerehrlichkeit ist die „strafbefreiende Selbstanzeige“. Bundesfinanzhof (BFH) und Bundesgerichtshof (BGH) haben nun in zwei Entscheidungen die Möglichkeiten der Selbstanzeige eingegrenzt.  

    Rechtzeitige Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

    Im Zusammenhang mit einer Steuerhinterziehung ist zu unterscheiden zwischen der „leichtfertigen Steuerverkürzung“, bei der ein Steuerschaden sozusagen leichtsinnigerweise in Kauf genommen wird, und der echten „Steuerhinterziehung“, bei der der Fiskus vorsätzlich geschädigt wird. Erstere ist „nur“ eine Ordnungswidrigkeit, letztere eine Straftat, die stets die Staatsanwaltschaft auf den Plan ruft und bei der schon der Versuch strafbar ist.  

     

    Eine Option, der Strafbarkeit zu entgehen, ist die strafbefreiende Selbstanzeige. Diese ist nur möglich,  

    • bis die Tat entdeckt ist oder mit ihrer Entdeckung gerechnet werden muss,
    • bis bekannt gegeben ist, dass ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet wurde,
    • bis ein Finanzbeamter zur Außenprüfung/Ermittlung erscheint.

     

    Ist einer dieser Fälle bereits eingetreten, kommt die Selbstanzeige zu spät und die Steuerhinterziehung wird strafrechtlich verfolgt.