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  • 01.08.2003 | Steuer-Checkliste

    Neue Steuergesetze ab 2004 geplant: Das sollten Sie dieses Jahr noch veranlassen

    Wird die dritte Stufe der Steuerreform auf 2004 vorgezogen und der Spitzensteuersatz von 48,5 auf 42 Prozent gesenkt? Oder tritt zum 1.  Januar nur die wegen der Flutkatastrophe von 2003 auf 2004 verschobene zweite Steuerreformstufe in Kraft? Dann würde der Spitzensteuersatz nur auf 47 Prozent sinken. Der Streit zwischen Regierung und Opposition soll in diesem Monat ein Ende haben. Im Internet können Sie sich unter www.iww.de (auf der Homepage) über die Regierungspläne informieren.

    Lassen Sie trotz der Unklarheiten schon jetzt Ihr persönliches Steuerspar-Programm ablaufen! "Praxisführung professionell" zeigt auf, wo die Stellschrauben versteckt sind. Prüfen Sie, was Sie dieses Jahr noch veranlassen können, um Ihre Steuerlast zu senken!

    Zunächst eine kurze Übersicht über die Steuersätze, die - je nach Steuerreformstufe - ab 2004 Gültigkeit haben werden.

    Einkommensteuersätze im Jahr 2004 - diese Varianten sind möglich
      2003 Variante 1:
    Zweite Steuer-
    reformstufe ab 2004
    Variante 2:
    Dritte Steuer-
    reformstufe ab 2004
    Grundfreibetrag * 7.235 Euro 7.426 Euro 7.664 Euro
    Eingangssteuersatz 19,9 % 17,0 % 15,0 %
    Spitzensteuersatz 48,5 % 47,0 % 42,0 %
    Beginn Spitzensteuersatz* 55.008 Euro 52.293 Euro 52.152 Euro
    * Die Beträge gelten für Ledige. Bei Verheirateten sind die Beträge zu verdoppeln.
    Wichtig für Praxisinhaber

    Als Praxisinhaber profitieren Sie von sinkenden Steuersätzen, wenn Sie Praxisgewinne in das Jahr 2004 verschieben. Bei Privatpatienten sollten daher Rechnungen so spät geschrieben werden, dass diese erst 2004 beglichen werden. Zudem sollten Betriebsausgaben vorgezogen werden. Beachten Sie dazu den Beitrag zur Steuerreform in der September-Ausgabe, Seite 9 ff.

    Mit Abschreibungen können Sie den Jahresgewinn senken

    Wegen der sinkenden Steuersätze sollten Sie wirtschaftlich sinnvolle Investitionen vorziehen bzw. über eine Ansparabschreibung (siehe auch "Abschreibe-Möglichkeiten", Seite  7 ff.) nachdenken.

    Betriebsausgaben können Sie vorziehen

    Investieren Sie in so genannte geringwertige Wirtschaftsgüter - Anschaffungskosten von maximal 410 Euro netto! Auf diese Weise können Sie die Kosten sofort als Betriebsausgaben absetzen.

    Überentnahmen sollten Sie vermeiden