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  • 01.09.2005 | Kfz-Kosten

    Schadenersatz bei Unfall mit Leasing-Pkw steuerlich abzugsfähig

    Wenn Sie mit Ihrem geleasten Betriebs-Pkw auf einer Privatfahrt einen Unfall verursachen und der Leasing-Gesellschaft den Schaden aus eigener Tasche ersetzen müssen, können Sie diese Zahlungen als Betriebsausgabe abziehen. Das hat das Finanzgericht Köln (Urteil vom 8.12.2004, Az: 14 K 2612/03 – im Volltext unter der Abruf- Nr. 050170) in folgendem Fall entschieden: Ein Trainer hatte seinen geleasten Pkw als Betriebsfahrzeug behandelt und die Raten in seiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Betriebsausgaben angesetzt. Die Privatnutzung versteuerte er anhand der Ein-Prozent-Regelung. Auf einer Privatfahrt verursachte er einen Unfall mit Totalschaden, für den die Kaskoversicherung nicht aufkam, weil er Fahrerflucht beging. Das Finanzamt wollte die Schadenersatzzahlungen nicht zum Abzug zulassen. Zu Unrecht, entschied das Gericht.  

    Quelle: Ausgabe 09 / 2005 | Seite 5 | ID 89942