EinkommensteuerPraxis-Pkw: So erschüttern Sie den Anscheinsbeweis für eine Privatnutzung
06.07.20264 Min. LesedauerIWW
Für betriebliche Pkw sind die Fahrzeugkosten als Betriebsausgaben abzugsfähig. Weil aber die allgemeine Lebenserfahrung zeigt, dass solche Fahrzeuge auch privat genutzt werden, muss parallel eine Privatentnahme versteuert werden. Die vermeiden Sie, wenn Sie nachweisen, dass Sie den Pkw gar nicht privat genutzt haben. PP erklärt, wie das geht.
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EinloggenAUSGABE: PP 10/2026, S. 17 · ID: 50886790