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  • 01.04.2003 | Gesundheitsreform

    Das Eckpunktepapier zur Gesundheitsreform: Mögliche Änderungen für Physiotherapeuten

    von Rechtsanwalt Manfred Weigt, Sandhausen

    Seit Monaten wird auf politischer Ebene - zum Teil äußerst kontrovers - über den "Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Gesundheitssystems" diskutiert. Schließlich wurde das Kriegsbeil begraben und die Bundestagsfraktionen haben sich zu Konsensverhandlungen über die Änderung des Gesundheitssystems getroffen. Das vorläufige Ergebnis ist ein am 22. Juli vorgelegtes 20-seitiges Eckpunktepapier, in dem die inhaltlichen Kernpunkte des Reformvorhabens fixiert wurden. Es bleibt abzuwarten, in welcher Form sich die vorgesehenen Änderungen letztlich in einem Gesetzentwurf wiederfinden werden. Gleichwohl lassen die Eckpunkte bereits einige geplante Änderungen für Physiotherapeuten erkennen, die nachfolgend zusammengestellt und kurz beleuchtet werden sollen.

    1. Stärkung der Patientensouveränität durch Transparenz, Wahlmöglichkeiten und Beteiligungsrechte
    1.1. Möglichkeit der Wahl der Kostenerstattung

    Für alle Patienten soll es künftig die Möglichkeit geben, nach einer Beratung durch die Krankenkasse den Weg der Kostenerstattung zu wählen. Der Therapeut würde dann dem Patienten - wie jetzt schon bei Privatversicherten - eine Rechnung stellen oder die Behandlungskosten gleich bar kassieren.

    1.2. Kostenerstattung auch bei nicht zugelassenen Leistungserbringern

    Weiter ist vorgesehen, dass Versicherte ausnahmsweise auch bei Leistungen von nicht zugelassenen Leistungserbringern die Kostenerstattung in Anspruch nehmen können. Allerdings setzt dies voraus, dass die Leistung von der Krankenkasse zuvor genehmigt wurde und eine zumindest gleichwertige Qualität wie bei zugelassenen Leistungserbringern gewährleistet ist. Diese Regelung bietet möglicherweise manchem freien Mitarbeiter einen Anreiz, GKV -Patienten selbst zu behandeln.

    2. Fortbildungsverpflichtung

    Zukunftig sollen alle Gesundheitsberufe durch kontinuierliche Fortbildung zur Qualitätssicherung im Gesundheitswesen beitragen. Für Ärzte wie möglicherweise auch für Physiotherapeuten ist vorgesehen, dass Vergütungsabschläge bei fehlendem Nachweis hinzunehmen sind und bei Verweigerung der Fortbildung sogar der Entzug der Zulassung droht.

    3. Medizinische Versorgungszentren und Integrierte Versorgung

    Weiter sind medizinische Versorgungszentren geplant. Darunter sind Einrichtungen für eine Zusammenarbeit von ärztlichen und nichtärztlichen Heilberufen zu verstehen, die dem Patienten die Versorgung "aus einer Hand" bieten sollen. Physiotherapeuten könnten hier ohne das wirtschaftliche Risiko der eigenen Niederlassung im Angestelltenverhältnis tätig sein.

    Nach dem Wortlaut des Eckpunktepapiers soll die Integrierte Versorgung in der Weise weiterentwickelt werden, dass juristische Barrieren und ökonomische Hemmnisse beseitigt werden. Hierzu soll es möglich sein, dass Krankenkassen Verträge auch mit Trägern von medizinischen Versorgungszentren abschließen. Dies gilt auch für Träger, die eine Versorgung durch dazu berechtigte Leistungserbringer anbieten, aber nicht selbst Versorger sind (zum Beispiel Managementgesellschaft).