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  • 04.12.2008 | Erbrecht

    Mit einem Testament die negativen Folgen der gesetzlichen Erbfolge vermeiden

    von Rechtsanwalt Manfred Weigt, Sandhausen

    In Ausgabe 11/2008 von „Praxisführung professionell“ haben wir Ihnen die gesetzliche Erbfolge und ihre Konsequenzen aufgezeigt. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, wie Sie die negativen Folgen der gesetzlichen Erbfolge durch das Erstellen eines Testaments vermeiden können.  

    Testament beseitigt Probleme der gesetzlichen Erbfolge

    Mithilfe eines Testaments können Sie die negativen Folgen der gesetzlichen Erbfolge vermeiden, wie sie „Praxisführung professionell“ in Ausgabe 11/2008 beschrieben hat, und selbst bestimmen, was im Falle Ihres Todes mit Ihrer Praxis geschehen soll. Bei der Erstellung des Testaments gibt es zwei Möglichkeiten:  

     

    • Sie können Ihr Testament handschriftlich abfassen. Ein maschinenschriftliches Testament ist, selbst wenn es handschriftlich unterschrieben wurde, nicht gültig. Im Testament müssen Ort, Tag, Monat und Jahr der Errichtung angegeben werden. Insbesondere bei mehreren Testamenten ist wichtig festzustellen, welches der „allerletzte“ Wille war (alte Verfügungen entfernen oder durchstreichen). Die Unterschrift muss unter dem Testament stehen – nicht daneben und nicht an der Seite oder auf einem Umschlag.

     

    • Die noch bessere, aber kostenpflichtige Möglichkeit ist das notariell beurkundete Testament. Hier erfolgt eine fachkundige Beratung durch den Notar und das Testament wird in amtliche Verwahrung genommen.

    Gemeinschaftliches Testament von Eheleuten

    Das sogenannte „Berliner Testament“ wird als Normalfall des gemeinschaftlichen Testaments von Eheleuten angesehen. Die Eheleute setzen sich gegenseitig als Vollerben ein. So wird sichergestellt, dass dem überlebenden Ehepartner der Nachlass (und die eigene Praxis) des verstorbenen Ehepartners allein zufällt. Erst wenn auch der zweite Ehegatte verstorben ist, erben die Kinder oder Dritte. Eine Musterformulierung finden Sie im Online-Service „myIWW“ im Internet unter www.iww.de in der Rubrik „Musterverträge/-schreiben“.