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  • 02.06.2010 | Betriebsprüfungen

    Was tun, wenn der Betriebsprüfer kommt?

    von Steuerberaterin Kristina Kern, Mainz (www.kkern.de)

    Betriebsprüfungen sind für therapeutische Praxen nicht nur eine unangenehme Unterbrechung des Arbeitsalltags; es ergeben sich häufig auch erhebliche Steuernachzahlungen. „Praxisführung professionell“ gibt Ihnen einen kurzen Überblick über das Thema.  

    Was wird jeweils geprüft?

    Man unterscheidet zwei Arten der Betriebsprüfung: die gesamte Betriebsprüfung und die Sonderbetriebsprüfung (zum Beispiel Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Sozialversicherung).  

     

    Die gesamte Betriebsprüfung

    Bei der Gesamtprüfung werden theoretisch alle Unterlagen und Belege des Betriebs geprüft. Allerdings nimmt das Finanzamt sich im Normalfall nur stichprobenartig einige Belege heraus und schaut diese auf steuerliche Korrektheit und hinsichtlich der betrieblichen Veranlassung genauer an. Bei ordentlicher und korrekter Ablage und ordentlicher buchhalterischer Erfassung ist im Normalfall von einem kooperativen Verhalten des Finanzamtes auszugehen. Hierbei ist dennoch zu beachten, dass der Betriebsprüfer für das Finanzamt und nicht für den Steuerpflichtigen prüft und daher sein Interesse darauf gelenkt ist, Lücken und/oder Fehler zu finden.  

     

    Beachten Sie: Sollte es sich um eine „Schuhkarton-Buchführung“ handeln, können Sie davon ausgehen, dass das Finanzamt sich Ihre Belege wesentlich interessierter anschaut.