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  • 01.05.2005 | Betriebsprüfung in der physiotherapeutischen Praxis (Teil 3)

    Wo soll die Prüfung stattfinden, welche Unterlagen müssen Sie vorbereiten?

    Wenn sich der Betriebsprüfer bei Ihnen angekündigt hat, haben Sie für die Vorbereitung in der Regel zwei Wochen Zeit. Nutzen Sie diese Zeit, um gemeinsam mit Ihrem Steuerberater die für die Prüfung vorgesehenen Einnahme-Überschuss-Rechnungen und Steuererklärungen auf Schwachstellen abzuklopfen. So können Sie sich auf die zu erwartenden Fragen des Prüfers bereits gut einstellen. Viele Steuerberater kennen zudem die „Stärken“ der Betriebsprüfer auf Grund ihrer Erfahrungen: So ist mancher Prüfer dafür bekannt, besonders genau in der steuerlichen Behandlung von Ehegattengrundstücken vorzugehen – wenn sich die Praxis zum Beispiel auf einem Grundstück befindet, das Ihnen und Ihrem Ehegatten zur ideellen Hälfte gehört; oder er ist Experte, wenn es um die Aufteilung von Schuldzinsen in betriebliche und private Anteile geht ...  

    Der geeignete Arbeitsplatz des Betriebsprüfers

    Zunächst sollten Sie mit dem Steuerberater erörtern, welchen Arbeitsplatz Sie dem Betriebsprüfer zur Verfügung stellen. Die Abgabenordnung geht grundsätzlich davon aus, dass die Betriebsprüfung während der üblichen Geschäftszeit in den Geschäftsräumen eines Steuerpflichtigen durchgeführt wird. Häufig wird das aber bei der Prüfung von Physiotherapeuten nicht ohne Weiteres möglich sein, weil es in der Praxis keinen geeigneten Raum gibt. Deshalb kann die Betriebsprüfung mit Ihrer Zustimmung auch in Ihrer Wohnung durchgeführt werden. Ist auch das nicht möglich, weil Sie und Ihr Ehepartner durch Berufstätigkeit tagsüber nicht anwesend sind, so muss die Betriebsprüfung im Finanzamt, also an „Amtsstelle“ durchgeführt werden – übrigens die schlechteste aller Möglichkeiten. Das sollten Sie besser vermeiden.  

     

    Praxistipp: Nach der Betriebsprüfungs-Ordnung ist es möglich, dass ausnahmsweise auch ein anderer Prüfungsort bestimmt werden kann. Idealerweise sollte Ihr Steuerberater versuchen, die Prüfung in seine Büroräume zu verlegen. Das hat sich als eine bequeme Möglichkeit für alle an der Prüfung Beteiligten erwiesen, zumal sich hier ohnehin ein großer Teil der erforderlichen Unterlagen befindet. Zudem findet der Prüfer hier gute Arbeitsbedingungen vor. Für Sie hat das den Vorteil, dass der Steuerberater immer zuerst Auskunft gibt. Unbesonnene Antworten von Ihnen werden so vermieden.  

    Diese Unterlagen müssen Sie vorlegen

    Bei Ihrer Vorbesprechung mit dem Steuerberater sollten Sie auch klären, welche Unterlagen Sie für die Betriebsprüfung bereithalten müssen. Da auch der Prüfer an einem störungsfreien und schnellen Ablauf der Betriebsprüfung interessiert ist, werden Sie mit einer möglichst vollständigen Vorlage der für ihn wichtigen Unterlagen sicher einen ersten guten Eindruck hinterlassen.