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  • 01.06.2004 | Betriebsprüfung in der physiotherapeutischen Praxis

    Betriebsprüfer setzen neue Schwerpunkte: So bereiten Sie sich auf die Prüfung vor

    Als selbstständiger Physiotherapeut gehören Sie zu einer Berufsgruppe, die auch von den Betriebsprüfern des Finanzamts erfasst wird. Die Prüfungshäufigkeit richtet sich dabei nach Betriebsgrößenklassen. Auch wenn nach der Statistik in Kleinbetrieben theoretisch nur alle 20 Jahre geprüft wird: Bei Auffälligkeiten kann sich der Fiskus auch häufiger anmelden! Für die Einordnung in die jeweilige Betriebsgrößenklasse genügt es, wenn einer der beiden Grenzwerte (Umsatz oder Gewinn) überschritten wird. Übrigens: Zwischen Einzel- und Gemeinschaftspraxen wird nicht unterschieden.

    Diese Betriebsgrößenklassen gelten für Freiberufler
    Betriebsgrößenklasse Gesamtumsatz Steuerlicher Gewinn Statistischer Prüfungsturnus
    Großbetrieb > 3,7 Mio Euro > 485.000 Euro 4,8 Jahre
    Mittelbetrieb > 700.000 Euro > 111.000 Euro 12,25 Jahre
    Kleinbetrieb > 145.000 Euro > 30.000 Euro etwa 20 Jahre

    Obwohl die Zahl der Betriebsprüfer in den vergangenen Jahren gestiegen ist, fordert die Finanzverwaltung noch mehr Prüfer. Doch weil die Bundesländer Personalkosten sparen müssen, wurden die Prüfer zunächst mit moderner Computer-Technik ausgestattet. Gleichzeitig wurden Prüfungsschwerpunkte für die unterschiedlichen Branchen festgelegt. Die Prüfer sollen bei neuralgischen Punkten genau hinsehen, können dafür andere Prüfungsfelder vernachlässigen. Das heißt: Die Betriebsprüfer werden sich nicht mehr durch Berge von Belegen wühlen, sondern Sie versuchen, die Schwachstellen möglichst effektiv aufzudecken. Auch für Physiotherapeuten gibt es solche Prüfungsschwerpunkte.

    Die wichtigsten Schwerpunkte, die der Betriebsprüfer erforscht:
  • Sind die Praxiseinnahmen vollständig erfasst?
  • Enthält der Praxisaufwand auch private Ausgaben?
  • Sind Kapitaleinkünfte/Spekulationsgewinne vollständig erfasst?
    Überprüfung der Einnahmen

    Die Betriebsprüfer nehmen besonders die vereinnahmten Rezeptanteile - Zuzahlungen der Patienten von gesetzlichen Krankenkassen - unter die Lupe. Sie sollen dabei unterstellen, dass die Patienten Zuzahlungen in Höhe von 10 Euro + 10 Prozent (10 Prozent beziehungsweise 15 Prozent in der Vergangenheit) regelmäßig in bar bezahlen. Die Betriebsprüfer können dann die Höhe der Zuzahlungen anhand der von vielen Physiotherapeuten zwischengeschalteten Abrechnungsstellen ohne große Mühe feststellen. In deren monatlicher oder vierteljährlicher Abrechnung werden diese Zuzahlungen regelmäßig gesondert ausgewiesen.

    Honorare, die Sie über eine Abrechnungsstelle erhalten, gelten bei Ihnen bereits mit dem Eingang bei der Abrechnungsstelle als zugeflossen. Das gilt auch, wenn Sie die Abrechnung und Überweisung der für Sie eingegangenen Honorare zu bestimmten Terminen vereinbart haben. Denn die Abrechnungsstelle vereinnahmt die Beträge nur als Bevollmächtigte des Physiotherapeuten - sozusagen wie eine Bank. Wegen eventueller steuerlicher Auswirkungen sollten Sie dies mit Ihrem Steuerberater besprechen.

    Neben den angeführten Monats- oder Quartalsabrechnungen überlassen einige Abrechnungsstellen den Physiotherapeuten noch weitere Abrechnungsnachweise und Statistiken. Für die Betriebsprüfer ist die Leistungsarten-Statistik interessant, weil dort unter anderem auch die Zahl von Hausbesuchen aufgeführt wird. Das kann beispielsweise für die Überprüfung der beruflichen beziehungsweise privaten Pkw-Nutzung von Bedeutung sein.

    So werden die Praxiskosten überprüft

    Bevor der Betriebsprüfer zu Ihnen in die Praxis kommt, bereitet er sich intensiv auf die Prüfung vor. Im Finanzamt hat er dazu die Steuerakten aus den verschiedenen Bereichen durchgearbeitet und sich Informationen über die betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Merkmale Ihrer Praxis beschafft. Einerseits greift er dazu auf das so genannte "Betriebsprüfungs-Archiv" zu. Dort steht ihm eine branchenspezifische Sammlung von Kenn- und Verhältniszahlen, statistischem Material usw. zur Verfügung. Andererseits wird er seine Prüfungsfelder nach der "Düsseldorfer Betriebsprüfungs-Kartei" festlegen. Darin sind die steuerlichen Besonderheiten vieler Branchen angegeben.