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  • 04.05.2011 | Berufsrecht

    Neue Erkenntnisse zur Umsetzung der sektoralen Heilpraktikerüberprüfung in den einzelnen Bundesländern

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat Physiotherapeuten die Möglichkeit zuerkannt, nach erfolgreich abgelegter Prüfung eine sektorale Heilpraktikererlaubnis für den Bereich der Physiotherapie zu erwerben (Az: 3 C 19.08, Abruf-Nr: 093812; Details zum Urteil finden Sie in Ausgabe 12/2009 von „Praxisführung professionell“).  

     

    Die zuständigen Gesundheitsämter haben inzwischen mit der Durchführung der Überprüfung begonnen, tun sich aber offensichtlich schwer damit, das Urteil in die Praxis umzusetzen. Welche Anforderungen Sie in den einzelnen Bundesländern erfüllen müssen, erfahren Sie in einer Übersicht, die „Praxisführung professionell“ für zusammengestellt hat. Sie finden die Übersicht unter www.iww.de im Online-Angebot „myIWW“ im Bereich „Online-Service/Downloads“ in der Rubrik „Online-Beiträge“.  

     

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    Weiterführender Hinweis

    • Weitere Informationen über die Umsetzung der sektoralen Heilpraktikerüberprüfung finden Sie in „Praxisführung professionell“ - PP - Nr. 2/2010, S. 1 und Nr. 9/2010, S. 3).

    (mitgeteilt von RA, FA Medizinrecht Dr. Ernst Boxberg, München)