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PBeaKK hat Vergütung zum 01.02.2026 erhöht
Die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) hat die Vergütungssätze für physiotherapeutische Leistungen zum 01.02.2026 erhöht. Die neuen Preise entsprechen denen der Beihilfe (Preisliste online unter iww.de/s15111 ). Betroffen sind alle Behandlungsleistungen für Postbeamte des einfachen Dienstes (Mitgliedergruppe A), die ab dem 01.02.2026 erbracht werden.
Anders als bei gesetzlich versicherten Patienten wird von der PBeaKK ein einmaliger physiotherapeutischer Befund pro Verordnung mit der Position 21301 vergütet. Bei mehr als zehn Behandlungseinheiten kann ein weiterer Befund mit 16,50 Euro abgerechnet werden (16,50 Euro). Alternativ zur Direktabrechnung mit der PBeaKK können Postbeamte A wie Privatversicherte behandelt werden. Dadurch können Physiopraxen Privatpreise verlangen. Dies erfordert einen Behandlungsvertrag und klare Informationen zu Zuzahlungen und Erstattungen (PP 04/2023, Seite 6 ff.).