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  • · Fachbeitrag · Vergütung

    Die Heilmittelpreislisten 2024 der GKV und der DGUV sind online!

    | Zum 01.01.2024 ist die Vergütung für Physiotherapeuten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) um 6,44 Prozent und in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) um rund 10,9 Prozent gestiegen (PP 01/2024, Seite 1; Abruf-Nr. 49834701 ). Inzwischen wurden auch die neuen Preislisten veröffentlicht: Die GKV-Preisliste finden Sie online unter iww.de/s10130 , die DGUV-Preisliste online unter iww.de/s10131 . |

     

    MERKE | Die neuen GKV-Heilmittelpreise können bis auf Weiteres auch bei Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) für die Mitgliedergruppe A berechnet werden. Diese Regelung gilt übergangsweise bis zum Inkrafttreten einer neuen Änderungsverordnung für die Bundesbeihilfeverordnung. Bis zum Jahr 2021 lagen die PBeaKK-Vergütungssätze 12,5 Prozent über denen der GKV. Eine Anpassung der PBeaKK-Sätze um die aktuelle GKV-Erhöhung zzgl. 12,5 Prozent würde gegen die aktuell geltende Satzung der PBeaKK verstoßen, die die Erstattung auf die Höhe der beihilfefähigen Höchstbeträge begrenzt. Alternativ haben Praxisinhaber die Möglichkeit, PBeaKK-Versicherte wie Privatpatienten abzurechnen. Dabei ist dringend zu empfehlen, die Patienten vor der Behandlung über die Abrechnung zu informieren und mit ihnen einen Behandlungsvertrag zu schließen (PP 04/2023, Seite 6 f.)

     
    Quelle: Ausgabe 02 / 2024 | Seite 1 | ID 49866443