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  • · Fachbeitrag · Honorarverhandlungen

    Kassenhonorare: 2014 gibt es bis zu 2,81 Prozent mehr

    | Mitte September gab das Bundesgesundheitsministerium bekannt, dass die Heilmittelerbringer maximal 2,81 Prozent mehr für ihre Leistungen mit den Gesetzlichen Krankenkassen aushandeln können. |

     

    Damit können die Verbände der Gesundheitsberufe in den anstehenden Verhandlungen mit den Gesetzlichen Krankenkassen zwar mehr fordern als in den vergangenen Jahren, in denen die maximalen Honorarsteigerungsraten stets niedriger ausfielen. Dennoch sorgt die Bekanntgabe der Grundlohnsumme für das Jahr 2014 nicht für Hochstimmung unter Verbänden und Therapeuten. Denn zum einen handelt es sich bei dieser Rate um den Wert, um den die Honorare maximal steigen können. Die realen Abschlüsse können also auch geringere Honorarsteigerungen bringen. Und zum anderen fallen die absoluten Honorarerhöhungen für den einzelnen Therapeuten deutlich niedriger aus, wenn man bedenkt, dass die Inflationsrate im August 2013 bei 1,5 Prozent lag.

     

    Dieser Umstand ist den Verbänden schon lange ein Dorn im Auge. Denn der Heilmittelbereich gehört zu den wenigen Sektoren im Gesundheitswesen, die mit einer Deckelung des jährlichen Honorarzuwachses zu kämpfen haben. Die Grundlohnsumme setzt sich aus den Veränderungsraten aller Löhne und Gehälter zusammen, aus denen in Deutschland Krankenversicherungsbeiträge bezahlt werden müssen.

    Quelle: Ausgabe 10 / 2013 | Seite 1 | ID 42319494