· Nachricht · Heilmittelverordnung
G-BA erweitert Diagnoseliste für langfristigen Heilmittelbedarf
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf erweitert. Künftig werden auch die Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2) und die Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3) berücksichtigt. Die beiden Diagnosen werden zum 01.01.2027 in Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie aufgenommen.
Damit gelten sie als Erkrankungen, bei denen ein langfristiger Heilmittelbedarf anerkannt werden kann. Für die Verordnung bedeutet dies, dass bei entsprechendem Krankheitsbild eine längerfristige Heilmittelversorgung möglich ist, ohne dass jede einzelne Verordnung einer langfristigen Genehmigung durch die Krankenkasse bedarf.
Der Erweiterung ging ein Antrag der Patientenvertretung im G-BA voraus. Hintergrund waren bestehende Zugangsbarrieren in der Versorgung von Menschen mit Multisystematrophie. Mit der Aufnahme in die Diagnoseliste soll die Versorgung der Betroffenen erleichtert werden. Physiotherapiepraxen sollten die Änderung mit Inkrafttreten der angepassten Richtlinie berücksichtigen und prüfen, ob Verordnungen bei MSA-P oder MSA-C ab 2027 die Voraussetzungen für einen langfristigen Heilmittelbedarf erfüllen.