· Fachbeitrag · Blankoverordnung
Dürfen wir Patienten mit Blankoverordnung während ambulanter Reha weiterbehandeln?
beantwortet von RA Ralph Jürgen Bährle, Nothweiler, baehrle-partner.de
FRAGE: „Für einen unserer Patienten haben wir eine Blankoverordnung. Der Patient geht jetzt in eine ambulante Reha-Maßnahme, mit der er vier Tage in der Woche beschäftigt ist. An seinem freien Tag möchte er gerne weiterhin zu uns in die Praxis kommen. Ist das möglich oder gibt es da Probleme mit der Abrechnung?“
Antwort: Ob es sich bei der Reha um eine ganztägige ambulante oder stationäre Maßnahme handelt, spielt keine Rolle. Für Ihre Frage ist ausschlaggebend, welcher Kostenträger die Reha-Maßnahme bezahlt:
Kostenträger ist die gesetzliche Krankenversicherung (Krankenkasse)
Die Reha- Einrichtung hat nur die Arznei, Heil- und Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, die in Zusammenhang mit dem Heilbehandlungsleiden stehen. Ein Arzt darf während der Dauer der Reha-Maßnahme
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